Presseartikel zum Ausbau der Königsbrücker Straße

Königsbrücker: Ausbau ohne Planfeststellung

Mittelstück-Entwürfe müssen laut OB nicht dem Regierungspräsidium vorgelegt werden

Der Umbau der Königsbrücker Straße kann im Januar 2003 ohne Planfeststellungsbeschluss für das Mittelstück, aber mit 75-prozentiger Förderung des Freistaats gestartet werden. Davon ist Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) überzeugt. „Nach dem Schnüll-Plan wird zwischen Louisenstraße und Bischofsweg am Straßenzuschnitt gar nichts geändert“, begründete Roßberg seine Ansicht gegenüber DNN, es gehe nur um die Straßenraumaufteilung.

Der Plan des Hannoveraner Büros Schnüll, Haller und Partner war in der vergangenen Woche bekannt geworden. Danach sollen die Autos künftig auf dem mittleren Straßenabschnitt in beide Richtungen auf zwei Spuren rollen und sich dabei je eine Spur mit der Straßenbahn teilen. Daneben wäre dann noch Platz für Parkstreifen, Rad- und Fußwege.

Das Wirtschaftsministerium ist Roßberg zufolge unterdessen von seiner kritischen Haltung gegenüber den neuen Plänen abgerückt. „Beim CDU-Neujahrstreffen am Freitag hat mir Ministerialdirigent Rohde gesagt, dass ich keinen Brief erwarten muss“, erklärte der OB. Als die Pläne zwei Tage zuvor bekannt wurden, hieß es aus dem Ministerium, man arbeite an einem Schreiben an die Stadtverwaltung, in dem auf die Bedingungen für die Förderzusage von Wirtschaftsminister Kajo Schommer (CDU) hingewiesen werden solle. Demnach ist die 75-prozentige Unterstützung des 22,4 Millionen-Euro-Projektes an einen besseren Verkehrsfluss nach dem Umbau der Straße gebunden. Ministeriumssprecher Burkhard Zscheischler erklärte auf DNN-Anfrage, es gehe lediglich darum, dass jede Richtungsfahrbahn im Mittelteil der Königsbrücker Straße mindestens 5,50 Meter breit sein muss, um je zwei Autospuren markieren zu können. Das sei per Gesetz festgelegt. Diese Änderung würde jedoch bedeuten, dass die Fahrbahn künftig mindestens elf Meter breit sein müsste und damit einen Meter breiter, als das jetzt der Fall ist. Diese Platzzugabe, die Rossberg als „harmlose Änderung“ bezeichnet, ist jedoch nicht ohne das Regierungspräsidium (RP) machbar. Dort wird deshalb davon ausgegangen, dass der Umbau des Mittelstücks keinesfalls ohne Planfeststellungsverfahren machbar ist.

Unterdessen zeichnet sich für eine ganz besonders enge Stelle der Straße eine überraschende Lösung ab. Dem RP zufolge soll in den letzten Umbauplänen der Verkehrsbetriebe das Eckhaus an der Louisenstraße keine Rolle mehr spielen. Das bedeutet, dass das Gebäude der breiten Straße zum Opfer fallen würde. Eigentümer Eberhard Rißmann mochte sich zu diesen Gerüchten nicht äußern.

Dresdner Neueste Nachrichten (cs) 30. Januar 2002

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