Inhaltliche Hinweise zu Ihrem EinspruchÜbersicht
Sie möchten weitere Dateien herunterladen? Inhaltliche Hinweise zu Ihrem Einspruch gegen den 4-spurigen Ausbau der Königsbrücker Straße zwischen Albertplatz und StauffenbergalleeHintergrund Die Planung, welche aufgrund eines neuen Stadtratbeschlusses Gegenstand des derzeitigen Planfeststellungsverfahrens ist, sieht für die Königsbrücker Straße neben einem eigenen Bahnkörper für die Straßenbahn je zwei Kfz-Fahrspuren pro Richtung vor. Radwege oder -streifen sind nicht vorgesehen. Demgegenüber wurde zuvor im Rahmen eines Bebauungsplanes nur eine Fahrspur pro Richtung geplant. Der Platz für Radfahrstreifen war damit vorhanden. Der B-Plan ist beschlussreif, das Verfahren wurde aber zugunsten des erwähnten Planfeststellungsverfahrens abgebrochen. Die Planungen laut B-Plan bieten immer noch Optimierungsmöglichkeiten zugunsten breiterer Gehwege. Hinweise für Einwendungen zu den ausgelegten Planfeststellungsunterlagen Die in den Unterlagen ausgewiesene Vorzugslösung weist folgende Probleme auf: Breiten und Qualität der Seitenräume widersprechen vielfältigen FunktionenDie geplanten nutzbaren Gehwegbreiten sind einerseits gegenüber heute teilweise deutlich geringer und andererseits für die vorhandenen Nutzungsansprüche zu schmal:
Das bedeutet:
Die 4-spurige Variante weist gegenüber der 2-spurigen Variante höhere Anzahl an Baumfällungen (21 Bäume mehr) und geringere Anzahl an Neupflanzungen (36 Bäume weniger) auf (vgl. Unterlage 1, S.14), was die Aufenthaltsqualität und Straßenraumgestaltung negativ beeinflusst. Gleiches gilt für die Lärmimmissionen, für die in der Umweltverträglichkeitsprüfung die 4-Spurigkeit höhere Werte aufweist als die 2-Spurigkeit; im Bereich Louisenstraße bis Bischofsweg sogar um 3dB(A) höher (vgl. Unterlage 15.7, Blatt Nr.38), was ungefähr einer Verdopplung der Schallstärke entspricht. Bei der 4-spurigen Variante werden 50 Stellplätze weniger geschaffen als bei einer 2-spurigen Variante (vgl. Unterlage 1, S. 12) Durch die 4-Spurigkeit wird die Trennwirkung enorm verstärkt, was insbesondere die Entwicklung der westlichen Seite (hier vor allem zwischen Lößnitzstraße und Schwepnitzer Straße) negativ beeinflusst. Die Vorzugslösung schränkt den Fußgängerverkehr sowie die anderen Funktionen einer Wohn- und Geschäftsstraße (z. B. Aufenthalt, Auslagen) in einem unvertretbaren Ausmaß ein, die mit der bisherigen positiven Entwicklung des Gebietes nicht in Einklang zu bringen ist. Keine Berücksichtigung des Radverkehrs, obwohl das bei den gegebenen Bedingungen unter Anwendung gültiger Richtlinien und Empfehlungen erforderlich wäre.Die Königsbrücker Straße besitzt eine große Bedeutung für den Radverkehr:
Die Unterlagen mit der aktuellen Planung weisen keine Lösung für den Radverkehr auf. Eine Begründung für den Verzicht auf Radverkehrsanlagen fehlt. Selbst im Punkt 2.4 Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur sucht man den Radverkehr vergebens. Entsprechend dem Grundsatz, bei Planungen den allgemeinen Stand der einschlägigen Wissenschaft und allgemein anerkannte Regeln der Technik , z.B. einschlägige Richtlinien und Empfehlungen, einzubeziehen, folgende Planungs-grundsätze berücksichtigt werden müssen: Entsprechend dem Grundsatz, bei Planungen den allgemeinen Stand der einschlägigen Wissenschaft und allgemein anerkannte Regeln der Technik, z. B. einschlägige Richtlinien und Empfehlungen, einzubeziehen, hätten folgende Planungsgrundsätze berücksichtigt werden müssen:
Somit ist zu klären, ob eigene Radverkehrsanlagen (benutzungspflichtig) oder sogenannter Mischverkehr (Radfahrer auf Kfz-Fahrbahnen) vorzusehen sind:
Sowohl gegenwärtig als auch im Prognosezeitraum wird der genannte Wert in der Königsbrücker Straße überschritten (gegenwärtig entsprechend Umweltverträglichkeitsuntersuchung ca. 25.000 Kfz/Tag vgl. Unterlage 15.7, Blatt Nr.10 , eine Reduzierung um 10% vgl. Antwort der LH Dresden ergibt ca. 22.500 Kfz/Tag) Gemäß den Empfehlungen und Hinweisen sind also in der Königsbrücker Straße allein schon aus Verkehrssicherheitsgründen eigene Radverkehrsanlagen als Voraussetzung für eine Benutzungspflicht erforderlich. Notwendigkeit für 4-spurigen Ausbau nicht gegebenDie heutige Situation im Kfz-Verkehr auf der Königsbrücker Straße stellt sich wie folgt dar:
Bei Ausbau der Straße mit einer Fahrspur pro Richtung neben dem Gleiskörper gemäß der Vergleichsvarianten tritt bereits eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit ein durch:
Es könnte demnach mit nur einer Fahrspur pro Richtung mehr Kfz-Verkehr als heute bzw. die vorhandene Verkehrsmenge mit höherer Qualität abgewickelt werden. Gemäß Aussagen der Landeshauptstadt Dresden wird für den Planungshorizont von einem Rückgang der gegenwärtigen Verkehrsbelegungen (Kfz) von etwa 10% ausgegangen, wobei sich die Belegungen in den verschiedenen Ausbaugraden (ein- oder zweispurig pro Richtung) nur unwesentlich unterscheiden (vgl. Antwort der Landeshauptstadt Dresden vom 11.5.2000 auf eine schriftliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen). Das heißt, der Verkehr wird hier zukünftig zurückgehen, egal ob die Straße ein- oder zweispurig pro Richtung ausgebaut wird. Somit müsste auch ein Ausbau mit einer Fahrspur pro Richtung bei einer gegenüber heute verbesserten Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage (s. o.) und einer gegenüber heute geringeren Verkehrsbelegung (s. o.) für den Kfz-Verkehr ausreichen. Dies zeigt sich auch im zusammengefassten Variantenvergleich der Planfeststellungsunterlage, bei der für die Variante 1b (1-spurige Fahrbahn pro Richtung mit Radstreifen) eine mangelnde Leistungsfähigkeit der Strecke nicht ausgewiesen ist; der bei dieser Variante dargestellte Nachteil einer nicht ausreichenden Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Bischofsweg ist unter den genannten Bedingungen (gegenüber heute verbesserte Leistungsfähigkeit und geringere Verkehrsbelegung) nicht plausibel Unterschiede zwischen den Varianten mit einer und mit zwei Spuren pro Richtung wären damit nur bei der Qualität der Verkehrsabwicklung (Verkehrsfluss) zu erwarten. Laut Planfeststellungsunterlage unterscheidet sich der Verkehrsfluss bei 2- bzw. 4-Spurigkeit allerdings nicht signifikant:
Beide Varianten können sich demnach hinsichtlich des Verkehrsflusses nicht wesentlich unterscheiden, von einem signifikant schlechterem Verkehrsfluss bei einer 2-Spurigkeit kann also keinesfalls gesprochen werden Sowohl die Leistungsfähigkeit als auch der Verkehrsfluss erfordern für eine angemessene Abwicklung der zu Grunde gelegten Kfz-Verkehrsmengen keine 4-spurige Straße. Keine Berücksichtigung des gültigen FlächennutzungsplanesIm gültigen Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Dresden ist festgeschrieben:
Beide Sachverhalte sind im Variantenvergleich nicht einmal erwähnt, geschweige denn berücksichtigt. FazitDie ausliegenden Unterlagen zeigen, dass die Vorzugsvariante dem Kfz-Verkehr in der Variantenabwägung ein zu starkes Gewicht beimisst, obwohl das durch Leistungsfähigkeit und Verkehrsablauf der zu Grunde gelegten Verkehrsmengen nicht erforderlich ist (vgl. Punkt 2). Gleichzeitig werden die Belange
nicht oder nur ungenügend einbezogen und daher auch unverhältnismäßig und unvertretbar stark beeinträchtigt. Damit sind tiefgreifende negative Auswirkungen auf die genannten Bereiche verbunden. Selbst die Zusammenfassung des Variantenvergleichs zeigt das sehr deutlich, indem z. B. bei den Varianten 2 und 3 (4-Spurigkeit) neben vielen weiteren als negativ dargestellten Punkten ausgewiesen ist: Funktionsvielfalt geht verloren (vgl. Unterlage 1, S. 15). Der Charakter der Straße wandelt sich von einer Geschäfts-, Wohn- und Hauptverkehrsstraße in eine Durchgangs-Hauptverkehrsstraße. Als Planungsgrundsatz für Hauptverkehrsstraßen wird in den Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV 93), einer seit geraumen Zeit gültigen einschlägigen Empfehlung, die die entsprechenden Richtlinien abgelöst hat, genannt: Das Hauptziel bei Planung und Entwurf von Hauptverkehrsstraßen ist die Verträglichkeit der Nutzungsansprüche untereinander und mit den Umfeldnutzungen, die auch die Verbesserung der Verkehrssicherheit einschließt. Diese Verträglichkeit muss in der Regel auf vorgegebenen Flächen unter Wahrung der städtebaulichen Zusammenhänge und unter Berücksichtigung gestalterischer und ökologischer Belange angestrebt werden. (vgl. EAHV 93, S. 6). Diesem Grundsatz wurde offensichtlich ebenso nicht entsprochen wie anderen gültigen Richtlinien und Empfehlungen. Hauptsächlich Betroffene der PlanungNeben den Radfahrern und Fußgängern allgemein sind von den Auswirkungen eines 4-spurigen Ausbaus anstatt eines 2-spurigen Ausbaus vor allem betroffen:
Für und Wider
Quelle für die Tabelle: Abschrift der Zusammenfassung der Tabelle aus Unterlage 1 der Planfeststellungsunterlagen, Punkt 3.1 Trassenbeschreibung der Varianten, S. 15. Ergänzt wurden nur die nicht-kursiven Erläuterungen. Nach diesem Variantenvergleich fällt es schwer, die Weitervervolgung von Variante 3 als Vorzugsvariante und Gegenstand der Planfeststellung nachzuvollziehen. Mögliche ForderungenEine genaue Betrachtung des Variantenvergleiches im Erläuterungsbericht der Unterlage 1 zeigt, dass die Variante 1b unter Berücksichtigung aller Belange die günstigste Variante darstellt. Neben den vielen aufgeführten Vorteilen (z. B. Einordnung Radverkehr, Erhaltung Charakter einer Geschäftsstraße) ist der einzige(!) benannte Nachteil die nicht ausreichende Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Bischofsweg. Das ist jedoch unter Berücksichtigung der Darstellungen im Punkt 2 nicht plausibel. Für die weiteren Planungen des notwendigen Ausbaus der Königsbrücker Straße ist daher eine Weiterentwicklung der Variante 1b (eine Fahrspur pro Richtung, Radstreifen auf der Fahrbahn) zu Grunde zu legen. Folgende Änderungen sind dabei zu berücksichtigen:
Königsbrücker Straße für alle! Quelle: Bürgerinitiative Königsbrücker Straße (es)
|