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Presseartikel zur OB-Wahl 2001
Tauziehen um Wahl-Einspruch
RP gescheitert Initiator macht keinen Rückzieher
Im Fall des Einspruchs gegen die OB-Wahlen hat das
Regierungspräsidium Dresden (RP) zwar noch kein abschließendes
Urteil gefällt. Doch das RP hat sich am Donnerstag bemüht, den
Initiator per Fax dazu zu bewegen, seinen Einspruch zurückzuziehen.
Das habe dieser jedoch noch am gleichen Tag zurückgewiesen, teilte
RP-Sprecherin Petra Gutow am gestrigen Freitag auf DNN-Anfrage mit.
Wir hatten dem Bürger mitgeteilt, dass alles, was er uns
vorgelegt hat, auf einen Irrtum hin deutet hinsichtlich der Konsequenzen
seiner eingelegten Rechtsmittel. Ziel des vor wenigen Tagen erhobenen
Einspruchs gegen die Rechtsgültigkeit der OB-Wahlen sei die sofortige
Abberufung des noch bis zum 31. Juli 2001 amtierenden
Oberbürgermeisters Herbert Wagner (CDU). Aber ein
förmliches Verfahren könnte jetzt zu einer Verzögerung des
Amtsantritts des neu gewählten OB führen, erklärte
Petra Gutow. Vorgehensweise und verfolgtes Ziel gingen nicht
konform.
Dennoch betonte Gutow, dass dies noch keine Vorentscheidung bedeute. Das
RP werde nach Aktenlage entscheiden. Wann der knifflige Fall
gelöst sein wird, bleibt ungewiss.
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