Presseartikel zur OB-Wahl 2001

Ämter müssen ihre Verordnungen prüfen

Roßberg will sonst alle außer Kraft setzen

In Dresdens Rathaus wimmelt es von Dienstanweisungen. „Die meisten dieser internen Vorschriften sind völlig überflüssig“, sagt Ingolf Roßberg (FDP). Deshalb will er bereits am 1. August, wenn er seinen Dienst als neuer Oberbürgermeister antritt, sie alle mit Wirkung vom 1. Januar 2002 außer Kraft setzen. Er dreht damit einfach die Beweislast um, denn jetzt müssen die Dezernate und Ämter erklären, warum Anordnungen unbedingt erforderlich sind und deshalb bestehen bleiben müssen. Roßberg denkt dabei an die Erfahrungen in Wuppertal, wo er in diesem Monat noch als Beigeordneter tätig ist. „Dort wurde es ähnlich gemacht, und dabei fiel die Hälfte aller internen Anweisungen weg. Wuppertal hatte damals 86. Dresden besitzt nach meiner ersten Übersicht sogar 113. Ich kenne keine andere Stadt, die soviele Regelungen hat“, sagt er. In Dresden sei nahezu alles extra geregelt, von der Kranzschleife bis zum 32-seitigen Papier zur Einstellung von Aushilfskräften. Zuerst will sich Roßberg aber die „Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zu den Dienstberatungen beim Oberbürgermeister ansehen“. Schließlich fange der Fisch am Kopf an zu stinken. „Sind wirklich Anweisungen zur Behandlung von Schriftgut, zur Entsorgung von Datenträgern und zum Postein- und Ausgang nötig“, fragt er. Und wer hat sich solche Wortungetüme ausgedacht wie: „Regelung zur Teilnahme an der Verpflegung nach Sonderregelung 2b BAT-O i.V. mit der steuerlichen Behandlung der amtlichen Sachbezüge nach der Sachbezugsverordnung.“ Danach müssen übrigens Heimmitarbeiter den geltwerten Vorteil für Mahlzeiten, die sie während ihrer Arbeit einnehmen, versteuern. Gleich vier Dienstordnungen und Richtlinien gibt es zur Vermietung von Büro- und Beratungsräumen im Rathaus. Da vergehe viel Zeit, bis man die zutreffende findet. Die meisten Dinge seien ohnehin schon in der Geschäftsordnung festgelegt. Roßberg wolle ein bürgerfreundliches Rathaus mit denkenden Mitarbeitern, die nicht durch zuviel Bürokratie gebremst werden. Andererseits habe Dresden zu wichtigen Fragen keine Festlegungen getroffen. Beispiel: Der Umgang mit Stadtratsbeschlüssen oder zu einigen Fragen des Baurechts. Vor zwei Jahren war Roßberg übrigens Nutznießer fehlender Regelungen. Er gewann ein Bußgeldverfahren, weil die Zuständigkeit für rechtswidriges Parken in der Stadtverwaltung nicht klar festgelegt war.

Sächsische Zeitung (Bettina Klemm) 13. Juli 2001

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