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Presseartikel zur OB-Wahl 2001
Ämter müssen ihre Verordnungen prüfen
Roßberg will sonst alle außer Kraft setzen
In Dresdens Rathaus wimmelt es von Dienstanweisungen. Die meisten
dieser internen Vorschriften sind völlig überflüssig,
sagt Ingolf Roßberg (FDP). Deshalb will er bereits am 1. August, wenn
er seinen Dienst als neuer Oberbürgermeister antritt, sie alle mit
Wirkung vom 1. Januar 2002 außer Kraft setzen. Er dreht damit einfach
die Beweislast um, denn jetzt müssen die Dezernate und Ämter
erklären, warum Anordnungen unbedingt erforderlich sind und deshalb
bestehen bleiben müssen. Roßberg denkt dabei an die Erfahrungen
in Wuppertal, wo er in diesem Monat noch als Beigeordneter tätig ist.
Dort wurde es ähnlich gemacht, und dabei fiel die Hälfte
aller internen Anweisungen weg. Wuppertal hatte damals 86. Dresden besitzt
nach meiner ersten Übersicht sogar 113. Ich kenne keine andere Stadt,
die soviele Regelungen hat, sagt er. In Dresden sei nahezu alles
extra geregelt, von der Kranzschleife bis zum 32-seitigen Papier zur
Einstellung von Aushilfskräften. Zuerst will sich Roßberg aber
die Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zu den
Dienstberatungen beim Oberbürgermeister ansehen.
Schließlich fange der Fisch am Kopf an zu stinken. Sind
wirklich Anweisungen zur Behandlung von Schriftgut, zur Entsorgung von
Datenträgern und zum Postein- und Ausgang nötig, fragt er.
Und wer hat sich solche Wortungetüme ausgedacht wie: Regelung
zur Teilnahme an der Verpflegung nach Sonderregelung 2b BAT-O i.V. mit der
steuerlichen Behandlung der amtlichen Sachbezüge nach der
Sachbezugsverordnung. Danach müssen übrigens
Heimmitarbeiter den geltwerten Vorteil für Mahlzeiten, die sie
während ihrer Arbeit einnehmen, versteuern. Gleich vier
Dienstordnungen und Richtlinien gibt es zur Vermietung von Büro- und
Beratungsräumen im Rathaus. Da vergehe viel Zeit, bis man die
zutreffende findet. Die meisten Dinge seien ohnehin schon in der
Geschäftsordnung festgelegt. Roßberg wolle ein
bürgerfreundliches Rathaus mit denkenden Mitarbeitern, die nicht durch
zuviel Bürokratie gebremst werden. Andererseits habe Dresden zu
wichtigen Fragen keine Festlegungen getroffen. Beispiel: Der Umgang mit
Stadtratsbeschlüssen oder zu einigen Fragen des Baurechts. Vor zwei
Jahren war Roßberg übrigens Nutznießer fehlender
Regelungen. Er gewann ein Bußgeldverfahren, weil die
Zuständigkeit für rechtswidriges Parken in der Stadtverwaltung
nicht klar festgelegt war.
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